..:: SCHULDNER INFORMATION ::..

 

Sollten Sie über unseren online Inkasso Service eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihren Lieferanten / Verkäufer in Verbindung. Auskunft über die gesendete Inkassonachricht kann Ihnen ausschliesslich nur Ihr Vertragspartner geben. Alle Zahlungen sind ebenfalls ausschliesslich an Ihren Vertragspartner zu leisten und nicht an unseren Inkasso Service. Sofern Sie keine Zahlung leisten , wird nachstehende Prozedere im Auftrag Ihres Vertragspartners bei uns durchgeführt.

  • 1. Inkassomail  ( Rechnungsbetrag zuzüglich Zinsen + 5,70.- Euro Inkassogebühr )
  • 2. Inkassomail ( Endbetrag Inkassomail 1 + weitere 5,70.- Euro Inkassogebühr )
  • 3. Inkassomail ( Endbetrag Inkassomail 2 + weitere 5,70.- Euro Inkassogebühr )
  • weitere Inkassomails mit jeweils  zuzüglich +++ 5,70.- Euro Inkassogebühr pro Mail
  • Inkasso via eingeschriebener Briefsendung ( bislang offener Betrag inkl Verzugszinsen inkl aller bislang angefallenen Inkassogebühren + 19,50.- Euro für die eingeschriebene Zahlungsaufforderung )
  • Inkasso Mitteilung via eingeschriebener Briefsendung mit Übergabe an die Rechtsanwaltskanzlei inkl Klagevorbereitung ( bislang offener Rechnungsbetrag inkl aller Verzugszinsen und Inkassokosten zuzüglich mind. 196.- Euro Anwalts & Gerichtskosten )
  • Recherche über Ihren Arbeitsgeber , Vermögen , Schufa Anfrage zur Sicherung der Ansprüche des Gläubigers
  • LOHNPFÄNDUNG - GERICHTSVOLLZIEHER - HAUSBESUCHE - TASCHENPFÄNDUNGEN und u.U. STRAFANZEIGE
 

LASSEN SIE ES NICHT SOWEIT KOMMEN !

Sprechen Sie mit Ihren Gläubigern und versuchen Sie Ratenzahlungen zu vereinbaren . Nur so ersparen Sie sich unnötigen Ärger und Kosten